Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: März 2023

  1. 1. Geltungsbereich
    1.1. Die blue-technologies Ltd.
    & Co KG, Robert-Bosch-Str. 19 c, 48153 Münster (nachfolgend “blue-technologies“  genannt), wird mit Unternehmern, juristischen Personen des  öffentlichen und privaten Rechts (nachfolgend “Kunde”) ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) und Verkaufs- oder Einkaufsbedingungen Rechtsgeschäfte abschließen. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind solche i.S.v. § 14 BGB. Die vorgenannten Bedingungen gelten sowohl für Rechtsverhältnisse zwischen der blue-technologies und dem Kunden.

    1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen oder Bedingungen des Kunden sind ausgeschlossen. Sie werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dieser Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Eine Bezugnahme von blue-technologies auf ein Schreiben, welches Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, stellt keine ausdrückliche Zustimmung dar.

    1.3. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Bedingungen gesondert hingewiesen.

    1.4. Für Rechtsgeschäfte, die den Verkauf einer Ware / die Erbringung einer Dienstleistung / die Erbringung einer Werkleistung durch blue-technologies zum Gegenstand haben, gelten ergänzend die unter B) dargestellten Verkaufsbedingungen.
    Für Rechtsgeschäfte, die den Erwerb einer Ware / den sonstigen Bezug einer Ware / den Bezug einer Dienst- oder Werkleistung durch blue technologies zum Gegenstand haben, gelten ergänzend die unter C) dargestellten Einkaufsbedingungen.
    Sofern die Verkaufsbedingungen oder Einkaufsbedingungen den AGB widersprechen, gelten vorrangig die Verkaufsbedingungen oder Einkaufsbedingungen, und jeweils nur ergänzend auch die AGB.

    2. Vertragsschluss/-änderungen
    2.1. Angebote von blue-technologies sind grundsätzlich freibleibend, es sei denn, blue-technologies erklärt in dem jeweiligen Angebot, dass das Angebot verbindlich ist.

    2.2. Ein Vertrag zwischen blue-technologies und dem Kunden kommt nur durch ein nicht freibleibendes Angebot der blue-technologies (Angebot) oder des Kunden und die Annahme des Kunden oder der blue-technologies innerhalb der im Angebot genannten Bindefrist zustande. Enthält das Angebot keine Bindefrist, kann das Angebot solange angenommen werden, wie unter regelmäßigen Umständen mit einer Annahme gerechnet werden kann.

    2.3. Alle Verträge, Vertragsänderungen und/oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Textform kann bei einem konkreten Rechtsgeschäft im Einzelfall vereinbart werden. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Kündigungen, Mahnungen und Fristsetzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

    3. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot
    3.1 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

    3.2 Der Kunde kann die ihm zustehenden Forderungen, vorbehaltlich der Regelung des § 354a HGB, nur mit vorheriger Zustimmung von blue-technologies abtreten.

    4. Mitarbeiter der blue-technologies
    Mitarbeiter der blue-technologies, welche bei der Durchführung des Vertrags eingesetzt werden, werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. Der Kunde ist diesen Mitarbeitern gegenüber nicht weisungsbefugt. Blue-technologies entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden und behält sich den Austausch der eingesetzten Mitarbeiter ausdrücklich vor.

    5. Unteraufträge
    blue-technologies ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten eigenständig Unteraufträge an Dritte zu vergeben.

    6. Mitwirkungspflichten
    6.1. Der Kunde wird blue-technologies bei der Erfüllung ihrer Vertragspflichten angemessen unterstützen. Hierfür wirkt der Kunde im erforderlichen Umfang unentgeltlich an der Auftragserfüllung mit, indem er unter anderem Mitarbeiter, Arbeitsräume, Telekommunikationseinrichtungen, etc. bereitstellt, soweit dies für die Leistungserbringung der blue-technologies erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.

    6.2. Der Kunde ist für eine dem Stand der Technik entsprechende Anwendung seiner IT-Systeme verantwortlich. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kunde zur regelmäßigen Sicherung von Programmen und Daten verpflichtet.

    6.3. Nachteile und Mehrkosten, die aus einer schuldhaften Verletzung der in dieser Ziff. genannten und/oder den Vertragsdokumenten genannten Mitwirkungspflichten des Kunden resultieren, gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die Nachteile und Mehrkosten im Verhältnis zur blue-technologies nach den gesetzlichen Regelungen zu tragen. Blue-technologies haftet insbesondere nicht für die Wiederbeschaffung verlorener oder beschädigter Daten, sofern der Verlust oder die Beschädigung auf einer Verletzung der in Ziff. 6.2 genannten Mitwirkungspflicht des Kunden beruht.

    7. Haftung
    7.1. blue-technologies haftet dem Kunden stets uneingeschränkt:

    a) für die dem Kunden durch blue-technologies sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,

    b) nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Nichteinhaltung einer gegebenen Garantie oder bei Arglist und

    c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die blue-technologies, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

    7.2. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet blue-technologies bis zur Höhe des vertragstypischen und voraussehbaren Schadens. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.

    7.3. Bei leicht fahrlässigem Verlust von Daten haftet blue-technologies nur, wenn der Kunde vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Sicherung durchgeführt hat. In diesem Fall haftet blue-technologies der Höhe nach nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist.

    7.4. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von blue-technologies ausgeschlossen, sofern die Parteien bei Vertragsabschluss keine weitergehende Haftung gegen gesonderte Vergütung vereinbaren.

    8. Vertragsbeendigung
    8.1. Handelt es sich bei dem jeweiligen Vertrag um ein Dauerschuldverhältnis, wird der jeweilige Vertrag – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – für unbestimmte Zeit abgeschlossen. In diesem Fall kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien durch Erklärung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und besteht beispielsweise dann, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden mangels Masse abgelehnt oder eingestellt wird.

    8.2. Kündigungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erfolgt eine Kündigung gegenüber blue-technologies per E-Mail, ist die Kündigungserklärung an sales@blue-technologies.de zu richten.

    9. Höhere Gewalt
    Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden.

    10. Datenschutz
    10.1. blue-technologies und der Kunde beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften. Beide verpflichten die auf seiner Seite tätigen Personen schriftlich zur Beachtung des Datenschutzes und weist dies dem Vertragspartner auf Anforderung nach.

    10.2. blue-technologies ist unter Beachtung der einschlägigen datenschutz- rechtlichen Vorschriften berechtigt, personenbezogene Daten an Unterauftragnehmer weiterzugeben, sofern eine solche Weitergabe zur Erbringung der jeweils beauftragten vertragsgegenständlichen Leistung erforderlich ist.

    10.3. Im Übrigen wird auf die jeweilige Datenschutzerklärung der blue-technologies verwiesen.

    11. Geheimhaltung und Vertraulichkeit
    11.1. Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und der Vertragserfüllung erlangten Informationen, insbesondere sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichnete Informationen, Stillschweigen zu wahren und diese Informationen nur im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden. Dies gilt auch für solche Informationen, die nicht ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, die aber aus Sicht eines objektiven Dritten als vertraulich erkennbar sind.

    11.2. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

    11.3. Die Vertragspartner sind verpflichtet, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen der anderen Partei so sorgfältig zu verwahren, wie sie auch ihre eigenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstigen vertraulichen Informationen verwahren.

    11.4. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
    a) die dem Vertragspartner bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
    b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
    c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen.

    12. Mindestlohn
    12.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Vorschriften des Mindestlohngesetzes einzuhalten. Dies beinhaltet insbesondere die Verpflichtung, den Mindestlohn stetig und fristgerecht zu zahlen. Auf Anforderung von blue-technologies legt der Kunde entsprechende Nachweise vor.

    12.2 Sofern der Kunde gegen das Mindestlohngesetz verstößt, stellt dies für blue-technologies einen wichtigen Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses dar.

    12.3 Für den Fall, dass der Kunde bei der Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistung weitere Subunternehmer einsetzt, trägt er dafür Sorge, dass auch diese Subunternehmer die Vorschriften des Mindestlohngesetzes einhalten. Der Kunde hat sich von jedem Subunternehmer regelmäßig die entsprechenden Nachweise vorlegen zu lassen. Im Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Subunternehmer ist eine Regelung zu vereinbaren, wonach dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zusteht, sofern der Subunternehmer gegen die Verpflichtungen des Mindestlohngesetzes verstößt.

    12.4 Im Falle der Inanspruchnahme des Kunden aufgrund eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz, der auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Kunden oder eines vom Kunden eingesetzten Subunternehmers beruht, verpflichtet sich der Kunde, sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten, insbesondere auch sämtliche Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, zu tragen.

    13. Selbstauskunft
    13.1. Auf Verlangen der blue-technologies hat der Kunde zu Beginn der Vertragsbeziehung, eine aktuelle Bonitätsauskunft vorzulegen.

    13.2 Ergänzend kann blue-technologies die Vorlage testierter Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre vor Vertragsabschluss verlangen, soweit diese bereits vorliegen.

    13.3 Auf Wunsch legt der Kunde blue-technologies einen aktuellen Handelsregisterauszug vor. Der Registerauszug darf nicht älter als drei Monate sein. Zwischenzeitlich eigetretene Veränderungen, die entsprechend der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig sind, sind unverzüglich gegenüber blue-technologies anzuzeigen. Vorstehendes gilt entsprechend für die persönlich haftende Gesellschafterin des Kunden, soweit es sich hierbei um die einzige persönlich haftende Gesellschafterin handelt.

    13.4 Ist der Kunde nicht eintragungspflichtig, so ist zumindest die bestätigte Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein) vorzulegen.

    13.5. blue-technologies ist berechtigt, von allen vorgenannten Dokumenten auf eigene Kosten Kopien anzufertigen und zu verwahren.

    14. Sonstiges
    14.1. Für sämtliche Vertragsverhältnisse wird deutsches Recht vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

    14.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz der blue-technologies. Blue-technologies ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen. Für sämtliche Verpflichtungen aus den geschlossenen Verträgen ist der Sitz von blue-technologies der Erfüllungsort.

    14.3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

blue technologies ltd. & Co KG

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