Für Rechtsgeschäfte, die den Erwerb einer Ware / den sonstigen Bezug einer Ware / den Bezug einer Dienst- oder Werkleistung durch blue-technologies zum Gegenstand haben, gelten ergänzend die nachfolgenden Einkaufsbedingungen.

 

  1. Vertragsgegenstand

    1.1 Die von dem Kunden zu erbringende Leistung bestimmt sich nach dem Inhalt des Angebots und der korrespondierenden Annahme.

1.2 Hat sich der Kunde verpflichtet, eine Leistung mehrfach zu erbringen (bspw. im Rahmen eines Dauerliefervertrags) und will der Kunde von dem vereinbarten Material oder der konstruktiven Ausführung abweichen, so ist die vorherige Zustimmung von blue-technologies einzuholen.

1.3 Sämtliche zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Dokumente sind vom Kunden in deutscher Sprache einzureichen.

1.4 Der Kunde ist nur nach vorheriger Zustimmung von blue-technologies berechtigt, die vertraglich geschuldete Leistung (ganz oder teilweise) durch einen Erfüllungsgehilfen zu erbringen.

 

 

  1. Preis und Kosten

    2.1 Eine nachträgliche Anpassung vereinbarter Preise ist ausgeschlossen.

2.2. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung trägt der Kunde sämtliche Kosten der Verpackung und der Lieferung (bspw. Spedition, Versand, Versicherung).

 

  1. Lieferzeit

3.1 Vereinbarte Liefer-/Leistungstermine sind bindend. Etwaige Verzögerungen sind blue-technologies unverzüglich mitzuteilen. Auch im Falle einer unverzüglichen Mitteilung stehen blue-technologies die sich hieraus ergebenden gesetzlichen Ansprüche zu.

3.2 Ist für die Leistung des Kunden eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, kommt er mit Ablauf des jeweiligen Tages automatisch in Verzug.

 

  1. Lieferung, Abnahme, Gefahrenübergang

    4.1 Der Kunde ist vorbehaltlich einer Zustimmung von blue-technologies nicht zu Teillieferungen berechtigt.

4.2 Für jede Lieferung/Leistung des Kunden hat die Übergabe an der im Vertrag angegebenen Lieferanschrift gegen Empfangsbestätigung zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Jeder Lieferung sind die üblichen Begleitpapiere (z.B. Frachtbrief, Lieferschein) beizufügen, auf welchen die Bestellnummer, der Name / Firma des Kunden, die Firma von blue-technologies und ggf. der vom Kunden abweichende Absender anzugeben sind.

4.3 Eine nicht vertragsgemäße Leistung hat der Kunde auf seine Kosten unverzüglich abzuholen. Blue-technologies ist berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Abholung, die Leistung auf Kosten des Kunden an diesen zurückzusenden.

4.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht, auch wenn Versendung vereinbart worden ist, erst auf blue-technologies über, wenn die Ware an der im Vertrag angegebenen Lieferanschrift an blue-technologies übergeben worden ist. Im Falle der Ziff. 4.3 findet der Gefahrübergang auf blue-technologies nicht vor der Übergabe der neu gelieferten Ware gegen Empfangsbestätigung statt. Sofern eine Abnahme vereinbart ist, geht die Gefahr erst mit erfolgter Abnahme und Übergabe der Ware an dem vereinbarten Bestimmungsort auf blue-technologies über.

  1. Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung

    5.1 Rechnungen sind unter Angabe der SAP-Bestellnummer, des Bestellers und des Bestelldatums ausschließlich per E-Mail an die Adresse invoice@blue-technologies.dezu senden.

5.2 Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung erfolgt die Zahlung per Überweisung innerhalb von 30 Tagen nach vertragsmäßiger Lieferung / Leistung und Rechnungseingang. Besteht eine Skontovereinbarung wird diese entsprechend angewendet. Das Gleiche gilt im Falle einer Abnahme, sofern eine solche zu erfolgen hat. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Erteilung des Überweisungsauftrages an die Bank / Kreditinstitut durch blue-technologies maßgeblich, nicht der Zeitpunkt der Gutschrift bei dem Kunden.

 

  1. Gewährleistung, Haftung

    6.1 blue-technologies stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

6.2 Mit dem Zugang einer Mängelanzeige (mindestens in Textform) bei dem Kunden wird die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gehemmt. Nimmt der Kunde eine Maßnahme zur Nacherfüllung vor, beträgt die Verjährungsfrist mindestens weitere 12 Monate ab der erfolgreichen Nacherfüllung. Die Verjährungsfrist dauert jedoch mindestens bis zum Ablauf der Verjährungsfrist nach Ziff. 7.1.

6.3 Der Kunde ist für alle von Dritten geltend gemachten Ansprüche verantwortlich, die auf eine von ihm erbrachte Leistung zurückzuführen sind. Er ist verpflichtet, blue-technologies insoweit von allen Ansprüchen freizustellen. Ferner trägt der Kunde sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Geltendmachung / Abwehr dieser Ansprüche entstehen (insbesondere Gerichts- und Rechtsanwaltskosten). Ist blue-technologies verpflichtet, wegen einer Leistung des Kunden eine Rückrufaktion durchzuführen, trägt der Kunde auch sämtliche mit der Rückrufaktion verbundenen Kosten (insbesondere Kosten der Durchführung der Rückrufaktion, Kosten des Rechtsstreits, Schadensersatzansprüche Dritter gegenüber blue-technologies).

  1. Schutzrechte

    Die Leistungen werden vom Kunden frei von Rechten Dritter (bspw. Urheber-, Eigentums- und gewerblicher Schutzrechte) erbracht. Für den Fall, dass Schutzrechte Dritter bestehen oder auch nur behauptet werden, gelten die Regelungen der Ziff. 7.3 entsprechend.